Wenn aus Fr. 135.62 -> Fr. 485.60 werden

Sehr viele renitente Schuldner zahlen Forderungen unter Fr. 150.- aus Prinzip nicht. Da sich für die Gläubiger der Aufwand nicht rechnet, können die Schuldner davon ausgehen, dass sie diese Forderung auch nicht zahlen müssen.

In unserem Beispiel hat uns der Schuldner am Telefon noch unverblümt erklärt, dass wir ja eh nicht den Rechtsweg beschreiten werden, bei dieser kleinen Forderung. Nachdem wir die Bonität des Schuldners geprüft haben, Stand für uns fest, dass wir den Rechtsweg beschreiten, der Schuldner hat nämlich eine Immobilie.

Nach diversen Mahnungen haben wir den Schuldner Betrieben:
Fr. 135.62 Hauptforderung
Fr. 60.00 Mahnauslagen
Fr. 61.76 Verzugsschaden
Fr. 33.30 Zahlungsbefehl
Fr. 290.68 Zwischentotal

Der Schuldner hätte nun also mit einem blauen Auge davonkommen können, wenn er Fr. 290.68 bezahlt hätte. Wie jedoch bereits angekündigt hat er Rechtsvorschlag erhoben. Wir haben daraufhin bei der zuständigen Schlichtungsstelle das Schlichtungsgesuch deponiert. Da der Schuldner an der Verhandlung nicht teilnahm, erging ein Urteilsvorschlag. Der Schlichter erachtete die Mahngebühren und den Verzugsschaden als Gerechtfertigt. Der Urteilsvorschlag wurde durch den Schulder akzeptiert, somit ergab sich die folgende neue Berechnung:

Fr. 390.00 Urteilsvorschlag inkl. Gerichtskosten
Fr. 33.30 Zahlungsbefehl
Fr. 423.98 Zwischentotal

Der Schuldner lies jedoch die Zahlungsfrist des Rechtskräftigen Entscheides ungenutzt verstreichen. Aus diesem Grund haben wir das Beschreibungsverfahren fortgesetzt. Der Schuldner hatte sich jedoch zwischenzeitlich bei der Gemeinde abgemeldetet, an eine fingierte Adresse, desshalb wurde das Fortsetzungsbegehren zurückgewisen.

Fr. 390.00 Urteilsvorschlag inkl. Gerichtskosten
Fr. 33.30 Zahlungsbefehl
Fr. 20.00 Rechtskraftbescheinigung Entscheid
Fr. 42.30 Rückweisung Fortsetzungsbegehren
Fr. 485.60 Zwischentotal

Inzwischen wurde es dem Schuldner zu heiss und er bezahlte. Jedoch nur einen Teil: Fr. 348.40 Wir forderten den Schuldner auf, auch noch die restlichen Kosten zu bezahlen. Der Schuldner liess uns wissen, dass er nicht zahlen werde, und das wir die Kosten im Betreibungsverfahren hätten geltend machen müssen. Somit haben wir erneut das Fortsetzungsbegehren gestellt:

Fr. 390.00 Urteilsvorschlag inkl. Gerichtskosten
Fr. 33.30 Zahlungsbefehl
Fr. 20.00 Rechtskraftbescheinigung Entscheid
Fr. 42.30 Rückweisung Fortsetzungsbegehren
Fr. 0.00 Pfändungsankündigung/Vollzug (wurde direkt durch das Betreibungsamt verrechnet)
Fr. 485.60 Zwischentotal