Pflichtbewustes Betreibungsamt

Leider ein seltener Fall. Das Betreibungsamt St. Margrethen scheint seine Arbeit ordentlich und korrekt auszuführen. Vielen Dank dafür. Wir müssen immer wieder Beschwerden wegen „Fernpfändungen auf dem Amt“ führen dies obwohl es gem. Bundesgericht unzulässig ist, eine Fernpfändung durchzuführen. Auch wird uns regelmässig das Verzeichnis der unpfändbar belassenen Vermögensstücke verweigert – obwohl es dem Gläubiger gem. Bundesgericht zusteht.

Nachfolgend die ordentliche Verfügung des Betreibungsamt St. Margrethen: