zuständige Zivilgerichte

Im Prizip ist es einfach…
…wenn der Schuldner nicht bezahlen will, dann muss die Schlichtungsstelle aufgerufen werden Wenn keine Einigung erzielt wird, das Gericht.

Da die Gerichte (mit wenigen Ausnahmen) Kantonsangelegenheit sind, wird es doch etwas komplizierter. Ist es nun die Schlichtungsstelle, der Friedensrichter oder doch das Vermittleramt? Geht es danach ans Bezirksgericht oder ans Kreisgericht? Oder ist es ein kleiner Kanton welcher „nur“ Kantonsgerichte hat? Oder gibt es vielleicht sogar ein Handelsgericht?

Eine gute Anlaufstelle für diese Frage ist die Website www.zivilgerichte.ch. Hier findet sich sortiert nach Gemeinde eine Übersicht mit den Zuständigkeiten.