Inkassokosten ganz konkret (einfacher Fall)

Wir möchten hier mal an einem ganz normalen und durchschnittlichen Inkassofall aufzeigen was für Kosten dass effektiv anfallen. Auch die benötigte Zeit zwischen den einzelnen Handlungen ist ersichtlich. Die Kosten für Kopien und Porto und der Zeitaufwand werden hier nicht ausgewiesen.

Ausganslage:
– Schuldner ist eine GmbH, ein Tattoo Studio
– Forderung besteht aus einem Inserat, welches in einem Print Magazin erschienen ist.
– Die Forderung/unbezahlte Rechnung ist CHF 1620.-

  • 09.12.2013 Rechnung wird durch Verlag an Schuldner versandt.
  • 09.05.2014 Der Gläubiger hat ein sehr straffes Mahnwesen. Bereits am 09.05.2014 wird das Betreibungsbegehren gestellt.
    Kosten 73.30
  • 19.05.2014 Der Zahlungsbefehl kann durch das Betreibungsamt zugestellt werden. Der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag.
  • 25.08.2014 De Jure übernimmt das Inkassodossier vom Gläubiger.
  • 05.02.2015 Da auf unsere Zahlungsaufforderungen nicht reagiert wird, stellen wir das Schlichtungsgesuch bei zuständigen Friedensrichter.
  • 27.02.2015 Wir erhalten eine Vorladung zur Verhandlung am 18.03.2015. Es wird ein Kostenvorschuss verfügt.
    Kosten 200.00
  • 02.03.2015 Wir sind am Verhandlungstag verhindert, kein Rechtsanwalt ist verfügbar. Wir beantragen eine Terminverschiebung.
  • 06.03.2015 Der Terminverschiebung wird zugestimmt, neue Vorladung auf den 18.03.2015.
  • 18.03.2015 Der Schuldner erscheint nicht zur Verhandlung. Der Friedensrichter erlässt einen Urteilsvorschlag. Unserer Forderung wird komplett zugestimmt. Die Gerichtskosten von 200.- werden mit dem Vorschuss verrechnet.
  • 12.05.2015 Der Urteilsvorschlag ist inzwischen Rechtskräftig.
  • 19.05.2015 Wir beantragen die Fortsetzung der Betreibung.
  • 03.06.2015 Die Konkursandrohung wird zugestellt. Nun bleiben 20 Tage zum bezahlen.
    Kosten 146.60 (wir vermuten einen Fehler des Betreibungsamtes – der korrekte Betrag sollte 73.30 sein)
  • 09.09.2015 Wir beantragen die Eröffnung des Konkurses bei zuständigen Gericht.
  • 14.09.2015 Der zuständige Einzelrichter sendet eine Vorladung zur Konkursverhandlung am 02.10.2015. Es wird ein Vorschuss von 1807.00 verlangt.
  • 28.09.2015 Ein Augenschein vor Ort ergibt, dass das Tattoo Studio leer ist und keine Wertgegenstände vorhanden sind. Wir ziehen das Konkursbegehren zurück.
  • 02.10.2015 Da das Konkursbegehren zurückgezogen wurde, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben.
    Kosten 200.00
  • 08.10.2015 Die Firma hat einen neuen Namen, es ist neu ein Zigarren Club – ein Augenschein vor Ort ergibt rege Bautätigkeit und Wertvolle Einrichtungsgegenstände.
  • 10.11.2015 Wir reichen kurz vor Ablauf der Frist erneut ein Konkursbegehren ein.
  • 11.11.2015 Wir erhalten die Vorladung vom Konkursrichter für den 11.12.2015. Es wird ein Vorschuss von 1809.00 verfügt.
  • 11.12.2015 Die Schuldnerin hat die komplette Forderung (1620.00 zzgl 155.70 Zins zzgl. Rechtsöffnungskosten 200.- zzgl. bisherige Kosten 219.90 zzgl. 200.00 Gerichtskosten zzgl. Inkassogebühr 20.00 Total: 2415.60) zuhanden des Konkursgerichtes bezahlt.
  • 12.01.2016 Wir erhalten von der Gerichtskasse eine Überweisung von 3995.60 und können mit dem Gläubiger abrechnen.

Fazit:
Mehrkosten für Schuldner: 795.60
Nicht weiterverrechenbare Kosten: 200.00 (Rückzug Konkursbegehren)
Risiko von De Jure (wenn die GmbH nicht bezahlt hätte und Konkurs gegangen wäre): 2’228.90

Um eine Forderung einzutreiben sind Hohe Vorschussleistungen und viel Zeit notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt relativiert sich unser Honorar von 30%…