Das Betreibungsamt Bern-Mittelland fällt bei uns immer wieder negativ auf. Auch in diesem Inkasso-Dossier lief so einiges gründlich schief.
- 11.06.2016: Wir bestellen einen Betreibungregister-Auszug (um 12:01).
- 16.06.2016: Das Auskunftsbegehren wird abgewiesen. Grund:
Die angefragte Person wohnt nicht an dieser Adresse, neue Adresse unbekannt auch nicht mit Geburtsdatum auffindbar.
- 17.06.2016: Wir erheben Beschwerde beim Obergericht. Der Betreibungsauszug wird uns zugestellt. Damit ist die Beschwerde hinfällig. Die Beschwerde wird gegenstandslos abgeschrieben.
Somit lief hier folgendes falsch:
- Das Auskunftsbegehren wurde verschlampt. Normalerweise (bei anderen Betreibungsämtern) werden Auskunftsbegehren innert Tagesfrist bearbeitet.
- Für eine Betreibungsauszug muss die Person nicht an der Adresse wohnen. Wir wussten, dass die Person weggezogen ist, wollten aber die alten Betreibungen sehen.
- Die Person ist entgegen der Behauptung des Betreibungsamt Bern-Mittelland nicht unbekannt. Vielmehr umfasst der Betreibungsauszug 8 Seiten!
Ganz grundsätzlich stellt sich noch die Frage, warum 1 Tag nachdem das Auskunftsbegehren abgewiesen wurde… …trotzdem ein Betreibungsauszug zugestellt wird.