Category: Begriffe

Zustellfiktion gem. ZPO im SchKG

Die Zustellfiktion ist die Sieben-Tage-Regel. Diese besagt, dass eine Verfügung, Vorladung oder Entscheid (Urteil) am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als abgeholt/zugestellt gilt....

Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG)

Eine Schuldanerkennung gem. Art. 82 SchKG (Schuldbetreibung und Konkurs Gesetz) ermöglicht eine provisorische Rechtsöffnung. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten.