wenn der Zahlungsausfall kein Zufall ist

Manchmal ist der Zahlungsausfall die logische Konsequenz, welche bei der Bestellung bereits absehbar war.

Wir geben Ihnen hier ein konkretes Praxisbeispiel – welches unserer Meinung nach absehbar war, dass es zum Zahlungsausfall führt.

Ein Österreichisches Restaurant bestellt bei einer Schweizer Niederlassung eines Österreichischen Handelsunternehmen Waren. Die Rechnung soll an ein Schweizer Treuhandbüro, welches bereits seit 10 Jahren im Handelsregister gelöscht wurde.
P. S.: Die Bestellung erfolgte telefonisch.

Diesen Fall mussten wir ablehnen – wir können nicht gegen eine inexistente Firma vorgehen.

Praxistipp: nur liefern, wenn ein schriftlicher Auftrag, welcher zuvor bestätigt (Auftragsbestätigung) wurde vorliegt (siehe aussichtlose Forderungen)