Dieser Beitrag zeigt auf, dass es Schuldner teilweise mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Dies liegt sicherlich auch daran, dass viele glauben, dass ein Vertrag schriftlich sein muss (dieser Irrglaube kann teuer werden).
Der Schuldner hat ein Umzugsunternehmen damit beauftragt seine Habseeligkeiten von A nach B zu bringen. Der Umzug war vollbracht, die Rechnung wurde nicht beglichen. Daraufhin hat der Umzugsunternehmer seine Rechnung uns für das Inkasso übergeben.
Au unsere Mahnungen reagierte der Schuldner per E-Mail.
Bitte unterlassen sie es mir Rechnungen zu schicken.Sonst gehe ich auch zum Rechtsanwalt.
Ich habe keine Leistung von dieser Firma erhalten.
Auser eine Offerte für einen Umzug.
Ich habe auch nichts Unterschrieben
keine Auftragsbestätigung oder sonstige Verträge.Hiermit sehe ich die sache als erledigt.
Bekomme ich noch eine Mahnung bringe ich die gleich zur Polizei da diese Firma überhaupt nicht exsistiert. Der Herr hat überhaupt kein Umzugsunternehmen.Vieleicht auf Papier aber mehr nicht. Ich kann 6 Mietparteien als Zeugen angeben das wir mit hilfe der Nachbarn den Umzug selber gemacht haben.
Wir haben darauf dem Schuldner mitgeteilt, dass:
Wir haben uns bei unserem Mandanten Rückversichert. Er bestätigt, dass er die Arbeiten ausgeführt hat.
Kurz darauf hat der Schuldner seinen Unmut noch per Brief kundgetan. Im wesentlichen eine Wiederholung der bereits per E-Mail gemachten Ausführungen. Allerdings kam am Ende des Briefes noch ein Absatz dazu:
Bei einem weiteren Einschüchterungsbrief sehen wir uns auch gezwungen Anzeige wegen Betrugs zu erstatten.
Daraufhin haben wir das Betreibungsbegehren gestellt. Auf den Zahlungsbefehl reagierte der Schuldner mit einem Rechtsvorschlag. Da wir keinen Rechtsöffnungstitel hatten mussten wir den Weg der Zivilklage beschreiten. Als erster Schritt ist im Zivilverfahren die Schlichtungsverhandlung vor dem Friedensrichter vorgesehen. Somit haben wir ein Schlichtungsbegehren beim zuständigen Friedensrichter eingereicht. Den ersten Termin hat der Schuldner einen Tag vor dem Termin verschieben lassen.
Einen Tag vor der Ersatz-Verhandlung haben wir dann folgendes E-Mail vom Schuldner erhalten:
Nach reiflicher überlegung würde ich gerne auf den Termin am Mittwoch in S. um 8 Uhr 45 verzichten. Ich bin bereit die Summe von 1600 fr
Dem Umzugsunternehmer in 2 Raten je 26.10.2015
Sowie 26.11.2015 zu zahlen.
Wenn sie nach Rücksprache mit ihren Mandaten
Einferstanden sind Unterschreibe ich ihnen ein Schriftstück wo diese vereinbarung drin steht.
Dieses habe ich auch dem friedensrichteramt heute in Stäfa mitgeteilt.
Daraufhin haben wir vereinbart, dass der Schuldner die Forderung von Fr. 1600.- zzgl. Fr. 76.22 für Zins, 73.30 für den Zahlungsbefehl und Fr. 350.- für den Friedensrichter anerkennt. Also Total Fr. 1099.52. Des weiteren haben wir 3 Ratenzahlungen vereinbart. Im Falle der pünktlichen Zahlung verzichten wir auf Fr. 200.- und auf den Zins. Das Schlichtungesuch haben wir einstweilen zurückgezogen.
Nach zwei Raten stellte der Schuldner die Zahlung ein. Wir haben darauf erneut betrieben – der Schuldner hat letztendlich den Ausstand an das Betreibungsamt bezahlt.
Fazit:
ursprüngliche Forderung: Fr. 1600.-
Kosten 1. Betreibung: Fr. 73.30
Kosten Friedensrichter: Fr. 350.-
Kosten 2. Betreibung: Fr. 103.65
Zinsen Total: Fr. 100.28
Inkassokosten Betreibungsamt: Fr. 5.-
Total Inkassokosten: Fr. 632.23