In einer Mietstreitigkeit (Miet-Nomaden) im Bezirk See-Gaster SG haben sich die Pannen extrem gehäuft. Auf der Strecke bleibt wie so oft der Gläubiger. Eine Pannenchronologie:
- 18.01.2015 Der Vermieter stellte beim Kreisgericht See-Gaster ein Ausweisungsbegehren (Da die Miete nicht mehr bezahlt wurde. Es wurde ordentlich gekündigt. Die Mieter sind jedoch nicht ausgezogen.).
- 17.02.2015 Da die Gerichtsunterlagen durch den Mieter nicht auf der Post abgeholt wurden, wurde die Polizei mit der Zustellung beauftragt. Diese schreibt in Ihrem Rapport: Anlässlich eines Telefonats am 10.02.2015 mit O. T., gab dieser an, dass die Familie O. mittlerwile umgezogen sei.
- 25.02.2015 Aufgrund des Polizeiberichts schliesst der zuständige Richter das Verfahren (gegenstandslos abgeschrieben). Die Kosten des Verfahrens werden mit Fr. 250.- dem Vermieter auferlegt. 1. Fehler: Die Kosten hätte der Mieter zu tragen, er hat das Verfahren ja verursacht. Da der Vermieter das Urteil nicht anfechtet, ist es rechtskräftig geworden.
- 01.04.2015 Da die Miete (und Sachschäden) trotz Betreibung noch immer unbezahlt sind und die Mieter Rechtsvorschlag erhoben haben, stellt der Vermieter ein Gesuch an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachverhältnisse See-Gaster.
- 13.04.2015 Da die Mieter inzwischen untergetaucht sind (ohne korrekte Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle) ist eine Zustellung der Vorladung nicht möglich. Desshalb werden die Mieter mittels Publikation im Amtsblatt vorgeladen.
- 30.04.2015 Die Mieter erscheinen nicht an der Schlichtungsverhandlung. Es wird die Klagebewilligung erteilt.
- 06.05.2015 Der Vermieter reicht die Klage beim Kreisgericht See-Gaster ein.
- 08.05.2015 2. Fehler: Der Zuständige Einzelrichter erläutert in eine zweiseitigen Schreiben, dass die Schlichtungsbehörde falsch vorgelanden hat. Der Mieter zieht daraufhin die Klage einstweilen zurück.
Der Fall wird durch De Jure übernommen.
- 10.09.2015 Wir beantragen eine neue Schlichtungsverhandlung. Diesmal wird korrekt vorgeladen. Die Mieter erscheinen trotzdem nicht zur Verhandlung. 3. Fehler: Einen Tag nach der Verhandlung erhalten wir die neue Klagebewilligung. Darin steht fälschlicherweise: 1. Die Beklagten wären persönlich erschienen, 2. ein falscher Betrag, 3. eine falsche Betreibung und 4. eine falsche Person wurde in Kopie genommen.
- 24.09.2015 Wir erhalten eine korrigierte Klagebewilligung. 4. Fehler: Allerdings ist noch immer eine falsche Betreibung drin. Nach Rücksprache mit der nächsten Instanz belassen wir es so.
- 27.01.2016 Endlich kann in der Sache ein Entscheid gesprochen werden. Wir bekommen vollumfänglich Recht.
- 04.03.2016 Beim Kreisgericht ging die Rückerstattung des Kostenvorschuss vergessen…
P. S.: Es sind mehrere 1000 Franken kosten angefallen – bis heute konnte noch kein Rappen gepfändet werden.