Inakssokosten ganz konkret (hohe Kosten)

Nachdem wir hier die Inkassokosten in einem „normalen/einfachen“ Fall aufgezeigt haben. Wollen wir nun aufzeigen, wie sich die Kosten entwickeln, wenn sich ein Schuldner wehrt.

Ausganslage:
– Schuldner ist eine Kollektivgesellschaft
– Forderung besteht aus Fotos, welche zwischen November 2009 und Dezember 2011 in einem Magazin erschienen sind.
– Die Forderung/unbezahlte Rechnung ist 6300.-

Hauptforderung

  • 23.02.2012 Nach langen Diskussionen zahlt der Schuldner eine Rate in der Höhe von 850.-
  • 04.04.2012 Des Gläubiger leitet die Betreibung ein, der Schuldner erhebt Rechtsvorschlag.
    Kosten 73.00
  • 06.08.2014 Der Inkassoauftrag wird an De Jure erteilt.
  • 28.08.2014 Auf unsere Mahnungen meldet sich der Anwalt des Schuldners. Verhandlungen beginnen.
  • 11.11.2014 Es wird ein Vergleich geschlossen: Der Gläubiger verzichtet auf den Zins und auf 243.30 WENN 24 Raten à 220.- pünktlich bezahlt werden. Der Schuldner anerkennt die Kosten der Betreibung.
  • 10.02.2015 Es folgen 4 Raten einigermassen pünktlich. Danach werden die Zahlungen eingestellt.
  • 09.03.2015 Wir stellen das Betreibungsbegehren.
  • 14.04.2015 Der Zahlungsbefehl kann mittels Rechtshilfegesuch ausserkantonal am Wohnort des einen Gesellschafters zugestellt werden. Es wird Rechtsvorschlag erhoben.
    Kosten 73.30 Zahlungsbefehl, 20.30 Rechtshilfegesuch, 23.30 Zustellung durch ausserkantonales Betreibungsamt Total 116.90
  • 04.05.2015 Wir beantragen Rechtsöffnung beim zuständigen Gericht.
  • 15.05.2015 Das Gericht verfügt einen Kostenvorschuss und fordert die Gegenpartei auf innert 10 Tagen Stellung zu beziehen.
    Kosten 200.-
  • 09.06.2015 Unter Erklärung von abenteuerlichen „Geschichten“, dass die Post nicht zugestellt wurde und der Pöstler die Abholungseinladung nicht in den Briefkasten gelegt hätte… …erwirkt der Schuldner einen Erstreckung der bereits verfallen Frist.
  • 15.06.2015 Die Stellungnahme des Schuldners geht ein und beginnt mit „Wir bestreiten die Schuld keineswegs.“ Danach folgt eine abenteuerliche Erklärung warum nicht gezahlt wurde.
  • 03.08.2015 Der Richter Entscheidet wir folgt: Der Schuldner hat 4570.- zuzüglich 5% Zins seit Vertragsunterzeichnung vom 11.11.2014. Der Zins aus den früheren Jahren wird im Rechtsöffnungsverfahren abgewiesen. Auch abgewiesen werden die anerkannten Betreibungskosten. Die Gerichtskosten werden zu 160.- dem Schuldner auferlegt. Es werden 40.- Prozesskostenentschädigung gesprochen. Total 200.-
  • 09.09.2015 Wir holen die Rechtskraftbescheinigung ein.
    Kosten 20.-
  • 11.09.2015 Wir stellen das Fortsetzungsbegehren.
  • 23.09.2015 Die Konkursandrohung kann mittels Rechtshilfegesuch ausserkantonal am Wohnort des einen Gesellschafters zugestellt werden.
    Kosten 73.30 Konkursandrohung, 20.30 Rechtshilfegesuch, 23.30 Zustellung durch ausserkantonales Betreibungsamt Total 116.90
  • 19.10.2015 Der Schuldner bezahlt die Hauptforderung an das Betreibungsamt.

Zinsen

Für die Zinsen wurde keine Rechtsöffnung vor Gericht gewährt. Der Schuldner wurde aufgefordert den Zins zu zahlen. Kam der Aufforderung aber nicht nach. Desshalb wurde ein ordentlicher Prozess notwendig.

  • 12.08.2015 Wir stellen das Schlichtungsgesuch.
  • 20.08.2015 Wir erhalten die Vorladung für die Schlichtungsverhandlung. Es werden 300.- Kostenvorschuss verfügt.
  • 17.09.2015 Der Schuldner erscheint nicht zur Verhandlung. Die Schlichterin will keinen Entscheid fällen und macht keinen Urteilsvorschlag. Wir erhalten die Klagebewilligung.
    Kosten 300.-
  • 18.09.2015 Wir reichen beim zuständigen Gericht die Forderungsklage ein.
  • 25.09.2015 Das Gericht verfügt einen Kostenvorschuss von 400.-
  • 27.10.2015 Das Gericht versendet die Vorladung zur Hauptverhandlung.
  • 17.11.2015 Der Schuldner erscheint nicht an der Hauptverhandlung. Lässt das Gericht aber schriftlich (sinngemäss) wissen, dass ja der Rechtsöffnungsrichter alles abgewiesen hat und der Rest sei bezahlt. Im übrigen „sehen wir keinen Anlass zu besagtem Termin zu erscheinen und dafür wichtige geschäftliche Aufträge abzulehnen“. Der Entscheid soll schriftlich folgen.
  • 20.11.2015 Das Gericht entscheidet: Die anerkannten Kosten sind zu zahlen. Ebenfalls ist der Zins zu zahlen. Der Schuldner muss 630.- Gerichtskosten und 180.- Parteientschädigung zahlen.
    zusätzliche Kosten 510.-
  • 18.12.2015 Vollstreckbarkeitsbescheinigung durch das Gericht
    Kosten 20.-
  • 29.12.2015 Fortsetzungsbegehren für den Zins und die anerkannten Kosten
  • 15.01.2015 Die Konkursandrohung kann mittels Rechtshilfegesuch ausserkantonal am Wohnort des einen Gesellschafters zugestellt werden.
    Kosten 73.30 Konkursandrohung, 20.30 Rechtshilfegesuch, 23.30 Zustellung durch ausserkantonales Betreibungsamt Total 116.90
  • 08.02.2016 Gesuch um Eröffnung des Konkurses
  • 10.02.2016 Das Gesuch wird durch das Konkursgericht retourniert. Grund: Nummer Zahlungsbefehl und Konkursandrohung sind nicht identisch. Allerdings wurde auf der Konkursandrohung bemerkt, dass es aus „technischen Gründen“ eine neue Nummer gab.
  • 23.02.2016 Zahlung durch Schuldner  an das Betreibungsamt

Prozesskosten

Obwohl der Entscheid rechtskräftig war und es sonnenklar war, dass der Schuldner noch Prozesskosten und Parteientschädigung zu zahlen hat, wurde dies nicht getan.

  • 07.01.2016 Wir stellen für die Prozesskosten und Parteientschädigung das Betreibungsbegehren.
  • 15.01.2016 Der Zahlungsbefehl kann mittels Rechtshilfegesuch ausserkantonal am Wohnort des einen Gesellschafters zugestellt werden.
    Kosten 53.30 Zahlungsbefehl, 20.30 Rechtshilfegesuch, 23.30 Zustellung durch ausserkantonales Betreibungsamt Total 96.90
  • 15.02.2016 Zahlung durch Schuldner an das Betreibungsamt.

Fazit

Mehrkosten für Schuldner: 2991.25 (zuzüglich Inkassogebühr Betreibungsamt)
Risiko von De Jure (wenn die Gesellschaft nicht bezahlt hätte und Konkurs gegangen wäre): 1387.60

Um eine Forderung einzutreiben sind Hohe Vorschussleistungen und viel Zeit notwendig. Unter diesem Gesichtspunkt relativiert sich unser Honorar von 30%…