Ende 2016 verjähren Verlustscheine im Wert von Fr. 15’000’000’000.-

Am 01.01.1997 trat die grosse Schuldbetreibungs und Konkursgesetz Revision in Kraft. Alle Verlustscheine, welche vor dem 01.01.1997 ausgestellt wurden, verjähren am 01. Januar 2017. Diese Verjährung lässt sich jedoch durch entsprechende Massnahmen unterbrechen. Wenn Sie jedoch nichts unternehmen, dann verjährt Ihr Verlustschein Ende 2016. Wie der Tagesanzeiger berichtet, ist davon auszugehen, dass Verlustscheine im Wert von Fr. 15 Mrd. Ende 2016 verjähren.

Die Verjährungsunterbrechung kann mittels folgenden Mitteln herbeigeführt werden:

  • Erneute Anhebung der Betreibung
  • Schuldanerkennung Gläubiger

Da jedes erneute Betreibungsbegehren wieder mit Kosten verbunden ist, lohnt es sich zu prüfen, ob eine Verlustscheinbewirtschaftung durch ein Inkasso-Büro nicht sinnvoll ist. Auf jeden Fall ist es besser, den Verlustschein an ein Inkassobüro zu übergeben, als den Verlustschein verjähren zu lassen.

Unser Angebot zu Verlustscheininkasso finden sie hier.