Verlustscheininkasso

Wenn Sie alle Massnahmen (vorrechtliches Inkasso, rechtliches Inkasso) ergriffen haben; in Gerichtsprozessen (gerichtliches Inkasso) obsiegt haben; wenn alle Zwangsmassnahmen ausgeschöpft sind…
…dann ist der Gläubiger Konkurs (Konkusverfahren rechtskräftig beendet) oder Sie erhalten einen Verlustschein wenn der Schuldner vorübergehend nicht zahlungsfähig ist.

Der Verlustschein (nur das Original) ist 20 Jahre gültig. Inhaber der Schuld ist der Inhaber des Original-Verlustscheins. Kopien sind Wertlos. Wenn der Schuldner zu neuem Vermögen oder Einkommen über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum kommt, kann der Verlustschein jederzeit Vollstreckt werden.

Die entstehenden Kosten der Gerichte und Betreibungsämter werden durch de jure getragen. Sie zahlen uns nur eine Pauschale. Das Kostenrisiko liegt bei uns. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, tragen wir die entstandenen Kosten. Im Verfahren werden diese Kosten auf den Schuldner überwälzt. Da wir das Kosten- und Prozessrisiko tragen, müssen Sie die Forderung zahlungshalber an uns zedieren. Ab diesem Zeitpunkt treten nur noch wir gegenüber den Gläubiger in Erscheinung.

Das Verlustscheininkasso beinhaltet folgende Leistungen:

  • Überwachung des Schuldner (Adresse, Einkommens- und Vermögenssituation)
  • Vollstreckung bei ausreichendem Verdacht auf Erfolg.

Da nur der Inhaber des Verlustscheins die Forderung vollstrecken kann, benötigen wir das Original des Verlustscheins. Wenn Sie das Original zurückverlangen ist dies ein Erfolgsentzug.