aussichtslose Forderungen

Wir erhalten des öfteren Forderungseingaben, welche nicht durchsetzbar sind. Solche Fällen müssen wir wegen Aussichtslosigkeit einstellen. Eine blose Rechnung begründet keine Forderung.

Aus diesem Grund wollen wir Ihnen hier nochmal den (auch gerichtlich) anerkannten kaufmännischen Weg aufzeigen:

  1. Offerte
  2. Annahme der Offerte durch Kunde
  3. Auftragsbestätigung an Kunde
  4. Lieferschein (oder Nachweis Post der Lieferung)
  5. Rechnung

Idealerweise haben Sie einen unterschriftlichen Auftrag, in welchem der Betrag erwähnt wird, diese kann dann als Schuldanerkennung vor Gericht im einfachen Verfahren (provisorische Rechtsöffnung) verwendet werden.

Wenn der Auftrag elektronisch zustande kam, sollten Sie in jedem Fall über die Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferbeleg und Rechnung verfügen. Wenn Sie diese Dokumente nicht haben und lediglich eine elektronische Shop Bestellung und eine Rechnung haben ist es aussichtslos und wir werden den Fall bei einem Rechtsvorschlag schliessen müssen.

Praxistipp: Sie (bzw. wir) müssen dem Richter beweisen, warum er den Gläubiger zur Zahlung verpflichten soll. Je mehr Korrespondenz mit dem Kunden vorhanden ist – um so besser.