rechtliches Inkasso (einfache Fälle)

Wenn das vorrechtliche Inkasso fruchtlos war, können Sie den Vorgang mittels rechtlichen Inkasso fortsetzen. Da wir das Kosten- und Prozessrisiko tragen, müssen Sie die Forderung zahlungshalber an uns zedieren. Ab diesem Zeitpunkt treten nur noch wir gegenüber den Gläubiger in Erscheinung.

Das rechtliche Inkasso beinhaltet folgende Leistungen:

  • Adressrecherche – wohnt der Schuldner tatsächlich an der angenommen Adresse
  • Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt
  • Fortsetzungsbegehren (wenn kein Rechtsvorschlag durch Schuldner erhoben wird)

Die entstehenden Kosten der Adressrecherche und der Betreibungsämter werden durch de jure getragen, sie zahlen uns nur eine pauschale Entschädigung. Das Kostenrisiko liegt bei uns. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, tragen wir die entstandenen Kosten. Im Verfahren werden diese Kosten auf den Schuldner überwälzt.

Folgende Leistungen sind keine einfachen Fälle und fallen somit nicht unter das „rechtliche Inkasso von einfachen Fällen“:

* Wenn der Schuldner gegen Ihre Forderung klagt, wird aus dem Fall automatische ein „gerichtliches Inkasso„.

Beim rechtlichen Inkasso können folgende Situationen eintreten:

  1. Schuldner zahlt -> Dossier erfolgreich abgeschlossen
  2. Die Pfändung (z. B. Lohnpfändung) war erfolgreich -> Dossier erfolgreich abgeschlossen
  3. Schuldner zahlt nicht und erhebt Rechtsvorschlag
    1. Sie haben einen Rechtsöffnungstitel (schriftlicher Auftrag) -> rechtliches Inkasso (komplexe Fälle)
    2. Sie haben keinen Rechtsöffnungstitel (keinen schriftlichen Auftrag) -> gerichtliches Inkasso
  4. Schuldner zahlt nicht und klagt gegen die Forderung -> gerichtliches Inkasso
  5. Schuldner ist mittellos; Verlustschein -> Verlustscheininkasso
  6. Schuldner geht Konkurs -> Verlustscheininkasso
  7. Sie lassen das Dossier schliessen -> Forderungsentzug